Diese Woche beschäftige ich mich mit Aufgabe 3, der Kulturflatrate.

 

Fangen wir einfach mal an mit Creative Commons.

Es gibt verschiedene Varianten dieser Lizenz, zur Nutzung des Materials wird nicht viel verlangt. Je ne nach Lizenz kann es schon genügen den Namen des Urhebers zu erwähnen, das Material darf dann sogar kommerziell genutzt und verändert werden. Striktere Lizenzen verbieten beides.

Ich selbst nutze auch bevorzugt derart freie Lizenzen, im Bereich Software die der CC-Lizenz in sehr vielen Punkten ähnliche GPL.

Problematisch sind hier allerdings die Namensnennung, und der mögliche Fall dass mehrere CC-Lizensierte Materialien kombiniert werden.

Die Namensnennung gestaltet sich nicht immer leicht, gerade bei Material dass durch zusammenwirken mehrerer Urheber entstand. Hier ist es nötig, alle beteiligten Urheber aufzulisten, und wenn diese Liste mit der Zeit länger wird, kann schnell jemand verloren gehen.

Der nächste Fall ist kombiniertes Material aus mehreren Lizenzen, beispielsweise CC-by (verlangt nur Namensnennung) und CC-by-nc (verlangt Namensnennung und verbietet kommerzielle Nutzung). Hier wird der Wunsch eines der Urheber zwangläufig ignoriert, weil das neue Werk auch nicht kommerziell genutzt werden darf, also die CC-by restriktiver weitergeführt wird.

 

Ein paar Worte zur Kulturflatrate;

Davon halte ich gar nichts. Angebote die ich online nutzen werden vom Rechteinhaber kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Warum soll ich für etwas zahlen, was mir vom Besitzer „geschenkt“ wird?

Ja, natürlich. Es gibt auch diverse Streaming-Seiten mit aktuellen Kinofilmen. Die nutzt aber nicht jeder, und ich akzeptiere es nicht, für noch mehr Dinge zu zahlen, die ich eh nicht nutze ( GEZ / Haushaltsabgabe ).

Ich bin sicherlich auch nicht der einzige, dem es so geht. Auf freiwilliger Basis, also ein Abo-Modell, wäre dies sicherlich denkbar, aber doch bitte keine verpflichtende Abgabe für alle.

 

Internetsperren

Oh. Mein. Gott.

Neues Jahr, neues Glück bei den Überwachungsfanatikern in der CDU/CSU, hm?

Erst brauchte man dringend (!) die Internetsperren gegen Terroristen, als das nicht geklappt hat waren sie gegen Kinderpornographie, was ist es jetzt?

Kurz und knapp, werden solche Sperren zugelassen, werden sie auch missbraucht um nach und nach alles unliebsame aus dem Web zu tilgen.

Wer mir da widersprechen möchte, der sei auf den „Bundestrojaner“ verwiesen, Stichwort „o’zapft is“. Dieser sollte NATÜRLICH nur gegen Schwerstkriminelle eingesetzt werden, und wenn es um Leib und Leben geht. Was war der erste, bekannte Fall? Jemand der Anabolika über die Grenze geschmuggelt hat…

 

Ich denke, damit habe ich meine Meinung auch schon deutlich gemacht – Nein, weg damit. Nicht ohne große Gefahren umsetzbar.

 

Bezieht sich das ganze auf den „Ausschluß“ vom Internet für den Fall von Urheberrechtsverletzungen, so bin ich ebenfalls strikt dagegen.

Viele WLANs sind nur schlecht gesichert, wer sich nicht weiter damit beschäftigt wird auch nie in der Lage sein es wirklich vernünftig zu schützen. Es gibt noch einige WLANs die mit WEP abgesichert sind, dieser „Schutz“ lässt sich meist in weniger als einer Minute umgehen – mit den richtigen Programmen natürlich.

Auch das hochgelobte WPA / WPA2 / WPA-PSK lässt sich in kürzester Zeit knacken. Somit hat der Angreifer zugriff auf das WLAN und kann auf „kosten“ anderer tun und lassen, was er will.

Ungerechtfertigte Strafen dieser Art gibt es auch heute in Form diverser Abmahnungen zuhauf.

 

 

Wie könnte man sicher mit den Daten umgehen?

Kurz und knapp – einen 100%igen Schutz gibt es de facto nicht.

Um den Schutz jedoch zu maximieren gibt es einige möglichkeiten.

– Ausschließlich gesicherte Verbindungen ( https ) zulassen.

– Daten nur Verschlüsselt speichern

– Bei jeglicher Änderung an sensiblen System- / Programmteilen professionelle Angreifer, genannt Pen-Tester, auf Sicherheit überprüfen lassen und Lücken aufzuspüren und zu schließen

Bei den gesicherten Verbindungen ( https ) stoßen wir aber auf das nächste Problem.

Diese funktionieren mit Zertifikaten, welche von diversen CA’s signiert werden. Nur deren Zertifikate werden in den Browsern als vertrauenswürdig hinterlegt.

Man kann auch selbst welche Ausstellen und signieren, allerdings gibt der Browser des Besuchers dann eine Warnung aus „Dem Zertifikat der Seite wird nicht vertraut“ – Ihr habt sie sicher alle schon einmal gesehen.

Wie im Falle der NSA geschehen, lassen die sich aber einfach die Zertifikate aushändigen, und schon kann (in diesem Fall) die NSA jede gesicherte Verbindung abfangen und entschlüsseln. Als wären die Daten nie verschlüsselt gewesen.

2 Antworten zu “CC & Internetsperren…”
  1. Elisabeth sagt:

    Hallo Matthias,

    bevor ich das Video gesehen hatte, habe ich von diesen drei Begriffen noch nichts gehört. Ich finde du gibst einen guten Überblick und eine gute Zusammenfassung und ein anschauliches Bild wieder. Ich teile deine Meinung und war auch beeindruckt, das du schon solche Konzepte bzw. eins der Konzepte selber nutzt.

    Liebe Grüße
    Elisabeth

  2. […] Matthias beschäftigte sich mit verschiedenen Konzepten zum Urheberrecht und dessen Umsetzung. […]

Hinterlasse einen Kommentar

Zur Werkzeugleiste springen