{"id":12,"date":"2025-05-16T14:25:44","date_gmt":"2025-05-16T12:25:44","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/jnjkfdbn\/?p=12"},"modified":"2025-05-16T14:25:44","modified_gmt":"2025-05-16T12:25:44","slug":"inklusion-im-schulalltag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/jnjkfdbn\/2025\/05\/16\/inklusion-im-schulalltag\/","title":{"rendered":"Inklusion im Schulalltag"},"content":{"rendered":"<p>Frage 1: Rechtliche Grundlagen und der Stand der Inklusion in Schule, Studium und Beruf<\/p>\n<p>Die Grundlage f\u00fcr Inklusion ist auf internationaler Ebene die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich ist. Besonders relevant sind hier Artikel 24 (Bildung) und Artikel 27 (Arbeit und Besch\u00e4ftigung). Diese garantieren den gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem sowie zum allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Diskriminierung (UN-BRK 2008).<\/p>\n<p>Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 3 Abs. 3 GG) sch\u00fctzt Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung. In Bremen konkretisiert das Bremische Schulgesetz diesen Anspruch in \u00a73 Abs. 4 mit dem Auftrag an Schulen, sich zu inklusiven Einrichtungen zu entwickeln (vgl. BremSchulG 2009).<\/p>\n<p>Aus den Erfahrungsberichten der G\u00e4ste wurde deutlich, dass Bremen durch Ma\u00dfnahmen wie die Zentren f\u00fcr unterst\u00fctzende P\u00e4dagogik (ZuP), die Regionalen Beratungs- und Unterst\u00fctzungszentren (ReBUZ) sowie die Schlie\u00dfung vieler F\u00f6rderzentren in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht hat (RV06, Folie 6).<\/p>\n<p>In meiner eigenen Unterrichtspraxis an einer Grundschule habe ich erlebt, dass in sogenannten Inklusionsklassen etwa 4\u20135 Kinder mit Beeintr\u00e4chtigung durch zus\u00e4tzliches Personal unterrichtet wurden. Im Sportunterricht waren sie aktiv beteiligt, in anderen F\u00e4chern erhielten sie zum Teil differenzierte Aufgaben. Dennoch blieb die Trennung zwischen Inklusions- und Nicht-Inklusionsklassen bestehen, was ein Zeichen daf\u00fcr ist, dass die Umsetzung von Inklusion im Schulalltag noch nicht konsequent erfolgt.<\/p>\n<p>Frage 2: \u201eNicht \u00fcber uns ohne uns!\u201c Beteiligung von Menschen mit Behinderung<\/p>\n<p>Der Slogan \u201eNicht \u00fcber uns ohne uns!\u201c stammt aus der internationalen Behindertenbewegung und wurde als zentrales Prinzip in die UN-BRK aufgenommen (Art. 4 Abs. 3). Arnade (2015) nennt zwei positive Beispiele f\u00fcr Partizipation: die Mitwirkung bei der Erstellung von Parallelberichten und die Einbindung in Koordinierungsstellen (vgl. Arnade 2015, S. 94\u201396).<\/p>\n<p>Die zentrale Botschaft lautet: Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen sollen nicht nur mitgemeint, sondern aktiv beteiligt werden. Sie sollen eine eigene Stimme im politischen und gesellschaftlichen Diskurs bekommen. Damit diese Stimme auch tats\u00e4chlich geh\u00f6rt wird, m\u00fcssen bestehende H\u00fcrden abgebaut werden. Seien es sprachliche, institutionelle oder strukturelle Barrieren. Nur wenn Teilhabe aktiv erm\u00f6glicht wird, kann echte Mitbestimmung stattfinden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind weitere Ans\u00e4tze zur Beteiligung zu nennen: Raul Krauthausen und die Sozialhelden schaffen durch digitale Werkzeuge und kreative Kampagnen praktische L\u00f6sungen f\u00fcr Barrierefreiheit. Ebenso tragen Inklusionsbeir\u00e4te oder Kinderparlamente dazu bei, Betroffene direkt an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.<\/p>\n<p>Auch Kinder und Jugendliche k\u00f6nnen eingebunden werden, z.\u202fB. durch unterst\u00fctzende Kommunikationsformen, inklusive Klassenr\u00e4te oder kreative Projekte wie Fotoausstellungen und Filmprojekte zum Thema Inklusion. In meiner alten Schule wurde ein solches Projekt umgesetzt, bei dem Kinder mit und ohne Beeintr\u00e4chtigung gemeinsam kreative Beitr\u00e4ge gestaltet haben.<\/p>\n<p>Frage 3: Bedeutung der Elternperspektive in der schulischen Inklusion<\/p>\n<p>Die Perspektive der Eltern wurde in der Vorlesung als besonders bedeutsam hervorgehoben. Eltern k\u00f6nnen ein unverf\u00e4lschtes Bild der emotionalen Lage ihrer Kinder vermitteln, da Kinder ihnen gegen\u00fcber oftmals offener \u00fcber ihre Erfahrungen sprechen. Regelm\u00e4\u00dfiges Feedback und die aktive Einbindung der Eltern k\u00f6nnen somit helfen, Herausforderungen in der Inklusion fr\u00fchzeitig zu erkennen und zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Als angehende Lehrkraft werde ich grunds\u00e4tzlich die Zusammenarbeit mit Eltern aktiv suchen. Besonders bei Kindern mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf m\u00f6chte ich besonders das wohlbefinden des Kindes mit den Eltern reflektieren.<\/p>\n<p>Literatur<br \/>\n\u2022 Arnade, S. (2015). \u201eNichts \u00fcber uns ohne uns!\u201c \u2013 Die Zivilgesellschaft spricht mit. In: Degener, T. &amp; Diehl, E. (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung.<br \/>\nhttps:\/\/www.bpb.de\/system\/files\/dokument_pdf\/Handbuch_Behindertenrechtskonvention.pdf<br \/>\n\u2022 Beauftragter der Bundesregierung f\u00fcr die Belange von Menschen mit Behinderungen (Hrsg.) (2018): UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).<br \/>\nhttps:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de<br \/>\n\u2022 Bremisches Schulgesetz (2009), \u00a73 Abs. 4.<br \/>\nhttps:\/\/www.bildung.bremen.de<br \/>\n\u2022 Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 Abs. 3.<br \/>\nhttps:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/gg\/<\/p>\n<p>RV06<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Frage 1: Rechtliche Grundlagen und der Stand der Inklusion in Schule, Studium und Beruf Die Grundlage f\u00fcr Inklusion ist auf internationaler Ebene die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich ist. Besonders relevant sind hier Artikel 24 (Bildung) und Artikel 27 (Arbeit und Besch\u00e4ftigung). 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