7. Aufgabe Parteien und Verbände

Wie beurteilen Sie auf Grundlage des von Ihnen gewählten Textes die Rolle von Parteien (und Verbänden) im Staat? Was können Parteien leisten und wo sind die Grenzen?

Parteien sind Zusammenschlüsse von Menschen, die danach streben politische Macht zu erringen.  Durch diese politische Macht können sie ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele verwirklichen und somut persönliche Vorteile erzielen. Um politische Macht ausüben zu können, muss man staatliche oder auch andere Institutionen mit Führungspersonen besetzen, die Parteimitglieder oder Menschen die der Parteil nahestehen sind. Aufgaben, Organisation und Finanzierung von Parteien sowie das Verbot verfassungswidriger Parteien sind im Parteiengesetz geregelt. Die Hauptfunktion der Parteien liegt darin, die Gesellschaft mit der Politik zu verknüpfen, dies geschieht auf mehreren Ebenen und mit unterschiedlichen Mitteln, die im Parteiengesetz dargelegt sind.

Wie sehen Sie das Verhältnis der Parteien zu Verbänden?

Parteien und Verbände sind oft eng miteinander gekuppelt und profitieren gegenseitig voneinander. Die Verbände sind in der Lage über die Parteien Einfluss auf ihre politischen Prozesse zu nehmen. Durch enge  Zusammenarbeit mit den Verbänden können sich die Parteien oft Wahlstimmen sichern. Parteien und Verbände bieten die Möglichkeit, sich aktiv an Politik zu beteiligen, auch außerhalb von Wahlen. Durch eigene Mitgliedschaft in Parteien und Organisationen können Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb von Wahlakten aktiv werden und direkt in die politische Willensbildung sowie die Gestaltung der öffentlichen Belange eingreifen oder auch durch Mitarbeit in gewählten Gremien bzw. Übernahme von Wahlämtern selbst zu Repräsentanten werden. Die Zugehörigkeit zu einer Partei ist, wie auch zu einem Verband , in demokratischen Verfassungsstaaten freiwillig.

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