{"id":65,"date":"2016-07-01T11:51:32","date_gmt":"2016-07-01T09:51:32","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/issch\/?p=65"},"modified":"2016-07-01T11:55:43","modified_gmt":"2016-07-01T09:55:43","slug":"welche-rahmenbedingungen-braucht-ein-inklusives-bildungssystem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/issch\/2016\/07\/01\/welche-rahmenbedingungen-braucht-ein-inklusives-bildungssystem\/","title":{"rendered":"Welche Rahmenbedingungen braucht ein inklusives Bildungssystem?"},"content":{"rendered":"<p>Ich habe mich f\u00fcr den Artikel &#8222;Welche Rahmenbedingungen braucht ein inklusives Bildungssystem? Das Beispiel Italien\/S\u00fcdtirol&#8220; von Rosa Anna Ferdigg entschieden (2\/2010), da meiner Meinung nach, das (gute) Gelingen von Inklusion nur dann m\u00f6glich ist, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. \u00a0Der Artikel von Ferdigg untersucht folgende vier Faktoren, die f\u00fcr ein inklusives Bildungssystem ma\u00dfgeblich entscheidend sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Gesetzlicher Rahmen<\/li>\n<li>Personelle und finanzielle Ressourcen<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzungssystem<\/li>\n<li>Angemessene strukturelle Voraussetzungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>Als Fallbeispiel dient Italien, S\u00fcdtirol, da das Bildungssystem dort bereits seit mehr als 30 Jahren inklusiv ist und als\u00a0Paradebeispiel f\u00fcr gelingende Integration im Bildungssystem gelten kann.<\/p>\n<p><strong>Zu Punkt 1: Gesetzlicher Rahmen<\/strong><\/p>\n<p>In S\u00fcdtirol ist das Recht auf Bildung und gemeinsame Beschulung gesetzlich geregelt und einklagbar. \u00a0Die Verfahren zur Feststellung der Behinderung, die daf\u00fcr verantwortlichen Institutionen und deren Zust\u00e4ndigkeiten und Aufgaben sind gesetzlich vorgegeben und werden ausschlie\u00dflich von Fachkr\u00e4ften vorgenommen (d.h., dass Lehrkr\u00e4fte keine diagnostischen Abkl\u00e4rungen \u00fcbernehmen).<\/p>\n<p>Die Diagnose der Beeintr\u00e4chtigung, die Beschreibung der Kompetenzen des Kindes, aber auch die Schwierigkeiten f\u00fcr die relevanten Bereiche werden festgehalten und geben ein gesetzliches Anrecht auf notwendige therapeutische Angebote und\/oder spezifische p\u00e4dagogisch-didaktische Ma\u00dfnahmen (Differenzierung und Individualisierung der Lernwege, differenzierte Bewertungskriterien). \u00a0Auch bei Beeintr\u00e4chtigungen und St\u00f6rungsbildern mit weitreichenden Auswirkungen besteht per Gesetz ein Anrecht auf vorgesehene Unterst\u00fctzungs- und Individualisierungsma\u00dfnahmen. \u00a0Die vorgesehenen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Bildung und F\u00f6rderung der Kinder werden dann in einem <strong>Individuellen Erziehungsplan\u00a0<\/strong>schriftlich dokumentiert. \u00a0Im Mittelpunkt der \u00dcberlegungen stehen die individuellen Ressourcen, Probleme und Bed\u00fcrfnisse der Kinder und die Wechselwirkung mit dem Umfeld. \u00a0Das hei\u00dft, das der Individuelle Erziehungsplan nicht losgel\u00f6st von den Lernsituationen der gesamten Gruppe bzw. Klasse steht, sondern er muss eng in diese (Lernsituationen) eingebunden sein. \u00a0So wird der Individuelle Erziehungsplan in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kindern selbst &#8211; entsprechend ihrem Alter &#8211; \u00a0den Eltern, den Lehrern, dem Klassenrat, den Bezugspersonen der Kinder und den Fachkr\u00e4ften der Dienste erstellt. Eine Kopie dieses Individuellen Erziehungsplanes wird den Eltern, den Lehrern und den Fachkr\u00e4ften ausgeh\u00e4ndigt. \u00a0Das Original wird gemeinsam mit den anderen pers\u00f6nlichen Dokumenten in der Schule aufbewahrt, bis das Kind die Institution verl\u00e4sst. \u00a0So wird beim \u00dcbergang von einer Schulform (z.B. von der Grundschule in die Sek I, und von der Sek I in die Sek II) in die n\u00e4chste, der Individuelle Erziehungsplan ausgeh\u00e4ndigt und aktualisiert. \u00a0Im Rahmen dieser Aktualisierung kann auch die Erstdiagnose ge\u00e4ndert werden, wenn dies aufgrund der durchgemachten Entwicklungen des Kindes f\u00fcr notwendig erachtet wird, um sich dann an den aktuellen Bed\u00fcrfnissen des Kindes zu orientieren.<\/p>\n<p><strong>Zu Punkt 2: Personelle und finanzielle Ressourcen<\/strong><\/p>\n<p>Zur Unterst\u00fctzung der Inklusion k\u00f6nnen den Schulen zus\u00e4tzliche Personalressourcen zugewiesen werden:<\/p>\n<p><strong>Integrationslehrperson<\/strong><\/p>\n<p>Die Integrationslehrpersonen haben eine Hochschulausbildung als Grundschul- oder Sekundarstufenlehrer und eine zus\u00e4tzliche zweij\u00e4hrige universit\u00e4re Spezialisierung im Bereich Integration. \u00a0Die Integrationslehrperson wird einer oder mehreren Klassen zugewiesen, in der Sch\u00fclerInnen mit einer diagnostizierten Beeintr\u00e4chtigung eingeschrieben sind. \u00a0In diesen Klassen ist die Integrationslehrperson vollwertiges Mitglied des Klassenrates und nimmt auch mit Stimmrecht an den Bewertungskonferenzen f\u00fcr alle Sch\u00fclerInnen teil. \u00a0In den ihr zugewiesenen Klassen \u00fcbernimmt sie die didaktische und p\u00e4dagogische Aufgaben im Team mit dem KlassenlehrerIn. \u00a0Die Integrationslehrperson spielt auch als Experte eine wichtige Rolle bei der Erstellung und \u00dcberpr\u00fcfung des Individuellen Lehrplans sowie bei der Planung und \u00dcberpr\u00fcfung der Differenzierungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p><strong>MitarbeiterIn f\u00fcr Integration<\/strong><\/p>\n<p>Der MitarbeiterIn f\u00fcr Integration wird vor allem dort eingesetzt, wo aufgrund schwerwiegender Diagnosen Hilfe bei der Verrichtung von Alltagshandlungen (Fortbewegung, Essen, etc.) Unterst\u00fctzung notwendig ist. \u00a0Der MitarbeiterIn f\u00fcr Integration hilft bei der Erstellung des individuellen Erziehungsplanes, des Entwicklungsprofils, tr\u00e4gt zur Bestimmung von St\u00e4rken, der Festlegung von Zielen und methodischen Strategien bei und nimmt mit beratender Funktion an den Sitzungen der Kollegialorgane teil.<\/p>\n<p><strong>Sozialp\u00e4dagogIn<\/strong><\/p>\n<p>Der Sozialp\u00e4dagogIn hat eine Hochschulausbildung im Bereich Sozialp\u00e4dagogik oder Sozialarbeit. \u00a0Der Aufgabenbereich ist weitl\u00e4ufig und kann sowohl die ganze Schulgemeinschaft als auch das Elternhaus und au\u00dferschulische Partner involvieren. \u00a0Der Sozialp\u00e4dagogIn sucht nach p\u00e4dagogisch sinnvollen L\u00f6sungen auch in schwierigen Erziehungssituationen, insbesondere f\u00fcr Sch\u00fclerInnen in sozial schwierigen Situationen.<\/p>\n<p><strong>Finanzielle Mittel f\u00fcr die Anschaffung von speziellen Lehr- und Hilfsmitteln<\/strong><\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich werden den Schulen nach einem festgelegten Schl\u00fcssel finanzielle Mittel zum Einkauf von speziellen Lehr- und Hilfsmitteln zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p><strong>Zu Punkt 3: Unterst\u00fctzungssystem<\/strong><\/p>\n<p>Das Unterst\u00fctzungssystem f\u00fcr Schulen sieht interne und externe Angebote in Form von Experten, Arbeitsgruppen, Beratungs- und Fachstellen vor. \u00a0Dienste des Schulamtes und des P\u00e4dagogischen Institutes sehen z.B. folgende Angebote vor:<\/p>\n<ul>\n<li>Integrationsberatung<\/li>\n<li>Schulberatung<\/li>\n<li>Gesundheitsf\u00f6rderung<\/li>\n<li>Unterrichtsentwicklung<\/li>\n<li>Schulentwicklung<\/li>\n<li>Supervision&amp;Coaching<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dienste der Sanit\u00e4tseinheit und des Sozialwesens folgende:<\/p>\n<ul>\n<li>Psychologischer Dienst<\/li>\n<li>Rehabiliationsdienste<\/li>\n<li>Kinder- und Jugendpsychiatrie<\/li>\n<li>Fachstelle f\u00fcr H\u00f6rgesch\u00e4digte<\/li>\n<li>Fachdienst f\u00fcr Sehgesch\u00e4digte<\/li>\n<li>Sozialdienst<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Zu Punkt 4: Angemessene strukturelle Voraussetzungen<\/strong><\/p>\n<p>Hierf\u00fcr ist in S\u00fcdtirol grunds\u00e4tzlich der Schultr\u00e4ger zust\u00e4ndig. \u00a0Die Aufgaben des Tr\u00e4gers sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Abbau von architektonischen Barrieren in den Gemeindegeb\u00e4uden<\/li>\n<li>Ankauf und Einbau von Hilfsmitteln f\u00fcr den Zugang und Besuch der Einrichtungen in Bezug auf Material und Vorrichtungen (z.B. Hebevorrichtungen) und die Zust\u00e4ndigkeit und Wartung dieser Hilfsmittel<\/li>\n<li>Zurverf\u00fcgungstellung eines Planes der au\u00dferschulischen, im jeweiligen Gebiet vorhandenen Ressourcen (kulturelle, sportliche, erzieherische und Freizeiteinrichtungen)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Artikel von Ferdigg bietet einige konkrete Anregungen daf\u00fcr, wie Integration im Bildungssystem durch entsprechende Rahmenbedingungen gelingen kann. Von besonderem Nutzen sind meiner Meinung nach die Erstellung eines individuellen Lehrplans in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, der nicht als ein statisches Dokument anzusehen ist, sondern die jeweiligen Entwicklungen des Kindes ber\u00fccksichtigt und beim \u00dcbergang von einer Schulform in die n\u00e4chste als Ausgangspunkt dient. \u00a0Dies gew\u00e4hrleistet eine kontinuierliche und an den Bed\u00fcrfnissen des Kindes angepasste F\u00f6rderung w\u00e4hrend seiner gesamten Schullaufbahn. \u00a0Sehr w\u00fcnschenswert ist auch die Verf\u00fcgungstellung einer Integrationslehrperson. \u00a0Dadurch, dass die Integrationslehrperson eine zus\u00e4tzliche universit\u00e4re Ausbildung zu Fragen der Integration absolviert hat und dem jeweiligen KlassenlehrerIn als im Klassenverbund volleingegliederter Partner ist, der\u00a0bei der Erstellung von individuellen Pr\u00fcfungen und Differenzierungsma\u00dfnahmen dem LehrerIn als Fachmann zur Seite steht, kann der KlassenlehrerIn diesen an ihn\/sie gestellten Forderungen gerecht werden und die &#8222;Last&#8220; der zu l\u00f6senden Herausforderungen wird auf 4, und nicht lediglich auf 2 Schultern verteilt. \u00a0Dies bedeutet eine enorme Entlastung des Klassenlehrers, und erlaubt ihm, all seinen Sch\u00fclerInnen mit ihren individuellen Bed\u00fcrfnissen w\u00e4hrend des Unterrichts, aber auch bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Fertigkeiten, gerecht zu werden. Ein weiterer Punkt, den es hervorzuheben gilt, ist die Vernetzung und Kooperation mit au\u00dferschulischen Institutionen\/Partnern. Da, wenn Integration gesamtgesellschaftlich gelingen soll, nicht rein auf die Institution Schule beschr\u00e4nkt werden kann, ist ein inklusionsorientiertes Umfeld unabdingbar, d.h., es muss in der Gesellschaft insgesamt eine inklusionsfreundliche Haltung geben. \u00a0Eine solche Haltung kann nur durch die Vernetzung und Kooperation mit allen sich in der Gesellschaft befindenden Institutionen und Einrichtungen untereinander, gef\u00f6rdert werden. \u00a0So sollte die jeweilige Schule, die in ihrem Stadtteil vorhandenen Einrichtungen (Organisationen,\u00a0kulturelle, sportliche, erzieherische und Freizeiteinrichtungen) in ihre Arbeit mit einbeziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich habe mich f\u00fcr den Artikel &#8222;Welche Rahmenbedingungen braucht ein inklusives Bildungssystem? 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