Aufgabe 1a, b)
Die Ringvorlesung, an die ich mich erinnerte, als ich die erste Aufgabe gesehen hatte, betrifft die vierte Vorlesung, Dort ging es um die Frage, ob eine Lehrkraft ihre/seine Meinung äußern darf und wo dabei die Grenzen gesetzt sind. Ich habe diese Frage schon immer als äußerst faszinierend empfunden und es war mir als angehende Lehrerin von Bedeutung zu erfahren, wie die Meinungsfreiheit im Unterricht umgesetzt wird. Es ist entscheidend, dabei Neutralität zu wahren, aber in welchem Ausmaß darf man letztendlich im Unterricht seine Meinung äußern?
Zu der Beantwortung der Frage eignet sich der „Beutelsbacher Konsens“ als hilfreich, indem näher drauf eingegangen wird, welche Aussagen getätigt werden dürfen und welche nicht. Das „Überwältigungsverbot“ besagt im selben Kontext, dass Schüler/-innen nicht daran gehindert werden dürfen, unabhängig davon, welche Methoden sie verwenden. Wenn dies allerdings der Fall ist, dann handelt es sich um eine Indoktrination und nicht um eine freie Meinungsbildung (Wehling 1977, S. 179f.) Hinzukommt, dass es notwendig ist, die Kontroversität eines Themas in vollem Umfang zu berücksichtigen. Dabei dürfen den Schüler/-innen keine informationen vorenthalten werden (Wehling 1977, S. 179f.). Dennoch darf eine Lehrkraft seine/ihre Meinung äußern, unter der Bedingung, dass die eigene Meinung der Lehrkraft nicht als einzige richtige dargestellt wird und die Meinungen der Schüler/innen nicht aussen vor gelassen werden (Giesinger 2021).
Die gewonnenen Erkenntnisse waren für mich von großem Wert, da in meinem zweiten Fach, Religionswissenschaften, eine Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen existiert, die Diskussionen über Werte und Moralvorstellungen betreffen können. Als Lehrkraft ist es mir nun möglich, das zulässige Diskussionsspektrum abzuschätzen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass im Bundesland Bremen der bekenntnisfreie Religionsunterricht gilt, was impliziert, dass die Lehrkraft nicht der Pflicht unterliegt, sich zu einer Religionsgemeinschaft zu bekennen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die verschiedenen Ansichten ausgewogen dargestellt werden, ohne dabei die eigene Meinung als die einzig richtige zu präsentieren. Der „Beutelsbacher Konsens“ gewährleistet dies, indem er dafür sorgt, dass Diskussionen respektvoll und friedlich geführt werden, ohne dabei die Lehrkraft aus den Augen zu verlieren und ein faires Miteinander zu ermöglichen.
Das Thema der Ringvorlesung 12 stellte für mich eine ähnliche Herausforderung dar wie die bereits erwähnte Vorlesung. Im Rahmen des Vortrags wurden die Themen „Politische Heterogenität und Emotionalität“ erörtert. Der Begriff „politische Heterogenität“ bezeichnet die Vielfalt an unterschiedlichen Interessen, Meinungen und Werten, die sich innerhalb einer Gruppe manifestieren. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass Lehrkräfte emphatisch sind, denn die Empathie spielt bei diversen Meinungen eine signifikante Rolle, um Verständnis für ein und dasselbe Thema zu entwickeln (Schröder, 2020). In Bezug auf meine beiden Fächer Germanistik und Religionswissenschaft ist es von entscheidender Bedeutung, Verständnis zu zeigen, da in diesen Fächern häufig Themen angesprochen werden, die zu intensiven und emotionalen Diskussionen führen können. Für die Gestaltung der Beziehung zwischen Lehrkraft und Schüler*in ist es erforderlich, den gegenwärtigen Standpunkt der Schüler*innen im Kontext des Themas zu erfassen. Die Berücksichtigung der individuellen Problemlagen der Schüler*innen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Lehrkraft die Schüler*innen in ihren Lernprozessen wirksam unterstützen kann. Es ist zu erwarten, dass Lehrkräfte in Zukunft verstärkt eine positive Herangehensweise an die Gestaltung von Lernprozessen anstreben werden (Schröder 2020).
Aufgabe 2)
Im Rahmen der Ringvorlesung wurde ein Vortrag präsentiert, der bei mir einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen hat. Dies lag daran, dass ich meine Schulerfahrung auf das Thema übertragen konnte und mein damaliges Selbst von diesem Thema geprägt war. Es handelt sich hierbei um ein komplexes Geflecht von Faktoren, das im deutschen Schulsystem weit verbreitet ist. Der Begriff Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung oder Herabwürdigung von Personen oder Gruppen aufgrund von bestimmten Merkmalen. Im Kontext der schulischen Bildung sind Schüler:innen sowohl indirekt als auch direkt von Diskriminierung und Segregation betroffen.
Auch die Bezeichnung „Förderschüler“ kann zu einer Diskriminierung sowie Segregation innerhalb der Schülerschaft führen. Dies kann bei den Schülerinnen und Schülern zu einer subjektiven Herabstufung in der gedachten Hierarchie innerhalb des Klassenraums führen. Die Heterogenität innerhalb des Klassenraums muss mit der gebotenen Sensibilität und Aufmerksamkeit beobachtet und behandelt werden, um größere Disparitäten und Interferenzen zwischen den Schülerinnen und Schülern innerhalb der Klasse zu vermeiden. Ein Großteil der Vorlesungsreihe konnte anhand verschiedener Beispiele, wie etwa dem der Inklusion, anschaulich vermittelt und dargestellt werden. Die Erkenntnis, dass eine Vielzahl von Instanzen existiert, bei denen Menschen durch verschiedene Parameter wie den Unterschied zwischen, der Herkunft, den Familienverhältnissen oder dem Gender ein- und ausgeschlossen werden können, war für mich neu und daher relativ anschaulich und interessant. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ich während meiner Schulzeit einmal gefragt wurde, wie lange ich denn schon in Deutschland gewesen sei und warum ich so gut deutsch spreche. Das Thema wurde zudem in einem Vortrag behandelt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zudem erörtert, welchen Einfluss die Beantwortung dieser Frage auf das Wohlbefinden des Schülers haben kann. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ich mich in dieser Situation unwohl und ausgegrenzt gefühlt habe. Des Weiteren ging ich davon aus, dass mir eine derartige Frage nicht gestellt worden wäre, wäre mein Äußeres dem europäischen Klischee entsprechend.
Aufgabe 3)
Im Verlauf meines weiteren Studiums möchte ich mich mit zwei Zentralen Fragestellungen auseinandersetzen. Zum einen ist von Interesse, in welchem Umfang Lehrkräfte ihre persönliche Meinung im Unterricht äußern dürfen. Die Vorlesung hat aufgezeigt, dass die Abgrenzung zwischen zulässiger und unzulässiger Meinungsäußerung im schulischen Kontext mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Außerdem halte ich es für besonders wichtig, die emotionalen Belastungen zu behandeln, die Schüler*innen mit sich bringen. Ich würde gerne herausfinden, wie ich als Lehrkraft mit den Anliegen und Belastungen umgehen kann, denen ich gegenüberstehen muss. Ich bin vor allem neugierig darauf, wie ich mit möglicherweise aggressivem Verhalten oder traumatischen Erfahrungen umgehen kann, die Schüler*innen schildern. Ich würde gerne versuchen, meine eigenen Erfahrungen zu vernachlässigen und mich ausschließlich auf die Erfahrungen des Schülers oder der Schülerin zu konzentrieren, um unterstützend zu sein. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass es unverzichtbar ist, Strategien zu entwickeln, um in solchen Situationen adäquat zu reagieren und die eigene emotionale Gesundheit zu erhalten.
Außerdem ist auch die Mehrsprachigkeit ein bedeutendes Thema, das ich genauer untersuchen möchte. Vor allem, wie man als Lehrer*in mit Schüler*innen umgeht, die mehrsprachig aufgewachsen sind. Um die verschiedenen sprachlichen Hintergründe der Schüler*innen zu berücksichtigen, möchte ich untersuchen, wie man diese Vielfalt effektiv in den Lehrprozess integrieren kann.
Literaturverzeichnis:
- Giesinger, Johannes (2021): Vermitteln und Mitteilen: Die Meinung der Lehrperson in der Diskussion kontroverser Themen. In: Johannes Drerup, Miguel Zulaica y Mugica und Douglas Yacek (Hg.): Dürfen Lehrer ihre Meinung sagen? Demokratische Bildung und die Kontroverse über Kontroversitätsgebote. Stuttgart: Kohlhammer, S. 19-30.
- Schröder, Hendrik (2020): Emotionen und politisches Urteilen. Eine politikdidaktische Untersuchung. Wiesbaden: Springer VS.
- Wehling, Hans-Georg (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. In: Siegfried Schiele und Herbert Schneider (Hg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart, S. 173-184.
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