Es kommt, heutzutage, immer öfters dazu, dass die Begabung der einzelnen Kinder von den Lehrern nicht erkannt werden und ihnen voreilig ein Förderbedarf zugeschrieben wird. Besonders betroffen sind hierbei Kinder mit Behinderungen oder Kinder mit einem Migrationshintergrund. Diese Vorgehensweise ist, durch und durch, eine Art der institutionellen Diskriminierung wenn bedacht wird, dass einigen Kindern nicht die Möglichkeit gegeben wird sich zu beweisen. Inklusion bedeutet, dass jedes Kind das Recht haben sollte an einer Leistung teilzuhaben. Dies geschieht jedoch nicht durch eine systematisch, mehrdimensionale Schulstruktur. Vielmehr, befinden sich Kinder dadurch in einer inkludierenden Exklusion da sie in einem Schulsystem stecken aus dem sie sich nur schwierig befreien können.
„Behinderungen und Begabungen sind keine Eigenschaften von Personen, sondern Vorstellungen über Personen“ dies ist ein Zitat aus der letzten Vorlesung am 27.05.2014, welches in diesem Kontext sehr zutreffend ist.
Bildung ist ein Menschenrecht. Der Staat hat es sich, seit den 1960er Jahren, zur Aufgabe gemacht die Verantwortung aller Kinder zu übernehmen. Bekannt ist, das Bildung als die Stütze für Lebensqualität gilt. In dieser Hinsicht, sollte jedes Kind gleichberechtigt werden. Kinder mit einer Behinderung oder mit einem Migrationshintergrund sollten nicht ausgegrenzt werden. Sie sollten am „normalen“ Unterricht teilhaben, damit sie sich durch kleine Erfolge zugehörig fühlen können und sich letzten Endes auch sozial einbinden können. Der Lehrer sollte es sich immer zur Aufgabe machen die Begabung eines jeden Kindes zu entdecken, diese zu fördern und ihnen bei ihren Schwächen zur Hilfe zu stehen.