Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von Umweltverbänden gegen die Elbvertiefung im Hamburger Hafen abgewiesen. Die Verbände BUND, NABU und WWF klagten gegen die Nachbesserungen der Planungen der Elbvertiefung aus dem Jahr 2017. Einer der Hauptsteitpunkte war die neue Ausgfleichsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel auf der Billwerder Insel, welche nur in der Elbe vorkommt. Dort lässt Hamburg Becken eines ehemaligen Wasserwerks so umbauen, dass die bedrohte Pflanzenart angesiedelt werden kann. Es gibt aber erhebliche Zweifel, dass der Schierlingswasserfenchel dort dauerhaft wächst, weil auch mit jeder Flut neuer Schlick in die Becken getragen werde, so Manfred Braasch vom BUND.
Nach Ansicht der Verwaltungsrichter sind die für den Schierlingswasserfenchel vorgesehenen Orte geeignet, die Beeinträchtigungen durch die Vertiefung des Flusses auszugleichen.
Trotz der negativen Entscheidung hätten die Umweltverbände mit der Klage viel erreicht, betonte Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND Hamburg. “Zu Beginn der Planung sind so viele Fehler gemacht worden. Das hat den Bau extrem verzögert”, sagte Braasch. Er gehe davon aus, dass bei Großprojekten künftig die Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes genauer beachtet würden.
Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos) sagte nach dem Urteil, solche Planungsprozesse müssten in Zukunft deutlich schneller zu einem Abschluss gebracht werden, wenn Hamburg seine wirtschaftliche Stärke erhalten wolle. “Nach allen Auseinandersetzungen haben wir eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden”, bewertete der Senator. Das Gericht habe mit dem Beschluss ein Jahrzehnte währendes Verfahren beendet.
Wie seht Ihr den Interessenkonflikt zwischen Umweltschutz und Infrastrukturmaßnahmen? Die Möglichkeiten zur Beteiligung an solchen Planungsverfahren werden möglicherweise in der näheren Zukunft auch eingeschränkt (Kritik des NABU).
In der Einheit 3 wurde ja bereits die Rolle Hamburgs als “locked in upstream port” angesprochen. Damit Hamburg sich weiterhin als einer der Top-Containerhafenstandorte bewähren kann, ist für Hamburg die Elbvertiefung somit von wesentlicher Bedeutung.
Quelle und weitere Informationen: NDR 04.06.20
Die Elbvertiefung könnte aufgrund von Schlick, welcher in dem Hamburger Hafen anfällt, ins Stocken geraten. Zudem ist interessant, dass Hamburg bereits jetzt für 100 Mio. € jährlich Schlick aus dem Hafen entfernen lässt.
Im folgenden werden drei politische und Aspekte des Umweltschutzes bei der Ablagerung des Schlicks aus dem Zeit-Artikel (https://www.zeit.de/hamburg/2020-09/hamburger-hafen-elbvertiefung-schlick-wattenmeer-umweltschutz-klimawandel) genannt.
So gibt es momentan ein ablaufendes Abkommen, hinsichtlich der Kapazität, mit Schleswig-Holstein und Hamburg hat die Idee, den Schlick im Staatsgebiet vor der Insel Scharhörn abzulagern. Jedoch grenzt die mögliche Abladefläche auch direkt an den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer, der wegen seiner ökologischen Bedeutung von der Unesco zum Weltnaturerbe erklärt wurde.