{"id":23,"date":"2025-05-16T12:46:36","date_gmt":"2025-05-16T10:46:36","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/garlinglukas\/?p=23"},"modified":"2025-06-02T22:31:41","modified_gmt":"2025-06-02T20:31:41","slug":"rv06-nicht-ueber-ohne-uns","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/garlinglukas\/2025\/05\/16\/rv06-nicht-ueber-ohne-uns\/","title":{"rendered":"RV06 &#8211; &#8222;Nicht \u00fcber ohne uns!&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. In der Vorlesung wurden die Themenfelder Inklusion in der Schule und Inklusion im Beruf und Studium er\u00f6rtert. Bennen Sie bitte die rechtlichen Grundlagen und bewerten vor dem Hintergrund der Erfahrungen der G\u00e4ste und Ihrer eigenen Erfahrungen den Stand der Umsetzung in Deutschland \/ Bremen? <\/strong><\/p>\n<p>Die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr Inklusion in der Schule, im Beruf und im Studium sind in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgehalten. Gem\u00e4\u00df dem \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein uneingeschr\u00e4nktes Recht auf Teilhabe festgeschrieben. Sonderwelten wie F\u00f6rderschulen und Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderungen sind gem\u00e4\u00df der UN-BRK nicht vereinbar (Arnade 2015: 18). Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass der Stand der Umsetzung in Bremen als fortgeschritten bewertet werden kann. Auch die Erfahrungen der Eingeladenen, keine Sonderschule besuchen zu m\u00fcssen, spiegeln dies wider. Die Implementierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist in Bremen und weiteren Bundesl\u00e4ndern noch nicht vollst\u00e4ndig abgeschlossen. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist, dass f\u00fcr Menschen mit Behinderung h\u00e4ufig kein Schulabschluss vorgesehen ist. Diese Hypothese wird durch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes gest\u00fctzt: 7,1 % der Menschen mit Behinderung verf\u00fcgen 2019 \u00fcber keinen allgemeinen Schulabschluss, unter den 25- bis 45-J\u00e4hrigen ist der Anteil mit 20,7 % sogar signifikant h\u00f6her (entgegen 4,1 % der Menschen ohne Behinderung) (Statistisches Bundesamt 2024).<br \/>\n<strong><\/p>\n<p>2. Der Slogan: \u201eNicht \u00fcber uns ohne uns!\u201c fordert die Partizipation von Menschen mit einer Behinderung in der Ausarbeitung und Durchf\u00fchrung von Rechtsvorschriften und politischen Beteiligungsprozessen. Arnade (2015) f\u00fchrt zwei positive Beispiele an. Fallen Ihnen weitere Beispiele ein? Wie kann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung bei der Umsetzung der Inklusion erm\u00f6glicht werden? <\/strong><\/p>\n<p>Der Leitspruch \u201eNichts \u00fcber uns ohne uns\u201c, der seinen Ursprung in der globalen Behindertenbewegung hat, unterstreicht die zentralen Elemente echter Inklusion: Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstvertretung. Arnade (2015) hebt zwei positive Beispiele hervor: die Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Erstellung von Staatsberichten zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie ihre Teilnahme in politischen Beratungsgremien. Es existieren zudem weitere erfolgreiche Beteiligungsformate, wie das Programm ARTplus von Eucrea, das Menschen mit Behinderung ein Kunststudium erm\u00f6glicht. Auch inklusive Sch\u00fclervertretungen und lokale Inklusionsbeir\u00e4te sind bedeutende Mittel der Mitgestaltung.<\/p>\n<p>Um speziell Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Teilnahme an Beteiligungsprozessen zu erleichtern, m\u00fcssen Strukturen geschaffen werden, die sowohl barrierefrei als auch altersgerecht sind. Dazu z\u00e4hlen eine einfache Sprache, visuelle Unterst\u00fctzung und die Option, Meinungen in kreativen Formaten \u2013 wie Fotoprojekten, Podcasts oder Theater \u2013 auszudr\u00fccken. Partizipation ist kein Privileg, sondern ein grundlegendes Menschenrecht, das aktiv umgesetzt werden muss \u2013 sowohl in der Politik als auch im Bildungssystem.<\/p>\n<p><strong>3. In der Vorlesung wurde auch die Perspektive der Eltern angesprochen. Welche Bedeutsamkeit messen Sie der Zusammenarbeit mit Eltern an Schulen bei und welche Schlussfolgerungen leiten Sie daraus f\u00fcr sich als angehende Lehrkraft ab? <\/strong><\/p>\n<p>In der Vorlesung wurde aus der Sicht eines Gastredners hervorgehoben, dass jede Behinderung einzigartig ist und es kaum allgemeing\u00fcltige Muster gibt. Eltern haben ein tiefes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die St\u00e4rken, Bed\u00fcrfnisse und den t\u00e4glichen Umgang mit ihrem Kind, was wertvolle Einblicke f\u00fcr eine angemessene F\u00f6rderung bietet. Durch regelm\u00e4\u00dfige Kommunikation und aktive Einbindung entsteht Vertrauen, das hilft, Hindernisse fr\u00fch zu erkennen und gemeinsam L\u00f6sungen zu entwickeln. Als angehende Lehrkraft bedeutet dies f\u00fcr mich, Eltern als gleichberechtigte Expert*innen zu betrachten, Gespr\u00e4che zielorientiert und respektvoll zu f\u00fchren und in allen Entscheidungen Transparenz zu wahren. So entsteht eine Partnerschaft zwischen Schule und Elternhaus, die den Schulalltag f\u00fcr das Kind erleichtert und gemeinsame Hindernisse reduziert.<\/p>\n<p><em>Quellen:<\/p>\n<p>&#8211; Arnade, Sigrid (2015). \u201eNichts \u00fcber uns ohne uns!\u201c \u2013 Die Zivilgesellschaft spricht mit. Staatliche Koordinierungsstelle und Parallelbericht. In T. Degener &amp; E. Diehl (Hrsg.), Handbuch Behindertenrechtskonvention (S.\u202f17\u201324). <\/p>\n<p>&#8211; Statistisches Bundesamt (2024). Statistischer Bericht: Mikrozensus \u2013 Lebenslagen der behinderten Menschen 2021. <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. In der Vorlesung wurden die Themenfelder Inklusion in der Schule und Inklusion im Beruf und Studium er\u00f6rtert. Bennen Sie bitte die rechtlichen Grundlagen und bewerten vor dem Hintergrund der Erfahrungen der G\u00e4ste und Ihrer eigenen Erfahrungen den Stand der Umsetzung in Deutschland \/ Bremen? 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