Beitrag 28.04.

2.)

Der RU ist nach Artikel 7 an allen öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach. Die jeweiligen Religionsgemeinschaften bestimmen dabei die Inhalte, um die Neutralität des Staates zu bewahren. Der Staat hat lediglich das Aufsichtsrecht. In fast allen Bundeländern wird der RU nach Konfessionen, häufig evangelisch und katholisch, getrennt und unterrichtet. Doch wenn man heutzutage einen Blick in die Klassenzimmer wirft, wird man weit mehr Religionsgemeinschaften als nur die evangelische und katholische vorfinden, sondern eine große Vielfalt, vor allem viele muslimische oder auch jüdische Kinder.

Ausnahmen für den konfessionsgebundenen RU bilden in Deutschland Bremen, Berlin und Brandenburg, die sich durch die Bremer Klausel von Art. 7 befreien können.

Diesen konfessionsungebundenen Unterricht empfinde ich als sehr gut und sinnvoll. SchülerInnen sollten nicht nach Religionszugehörigkeit getrennt unterrichtet werden, da so das Fremde nur noch „fremder“ wird und die Andersartigkeit (in negativen Sinne) betont wird. In einen gemeinsamen Unterricht können sich SchülerInnen verschiedenster Kulturen austauschen und anhand von „Liveberichten“ erfahren, was Unterschiede und vor allem auch Gemeinsamkeiten sind. Das persönlichere Gespräch, bei dem nachgefragt werden kann weckt vermutlich mehr Interesse als ein Artikel über andere Religionen im Schulbuch. Die SchülerInnen können das vorher vielleicht noch „Unbekannte“ kennenlernen, sie können über Ansichten zu verschiedenen Themen diskutieren und so auch die eigene Meinung und Persönlichkeit entwickeln.

Beitrag 21.04. Interkulturelle Bildung

Die Lehrerin handelt meiner Meinung nach sehr unprofessionell, da sie eine Gruppe von SchülerInnen auf stereotypisierende Weise auf ihr Herkunftsland begrenzt. Sie erwartet, dass die Gruppe aufgrund ihrer Nationalität eher auf ein Ergebnis oder eine Idee kommen sollte als Andere und stellt damit unterschiedliche Ansprüche an die SchülerInnen ihrer Klasse. Menschen eines bestimmten Herkunftslandes sollten nicht pauschalisiert werden, indem man ihnen bestimmte Eigenschaften und Sichtweisen zu schreibt.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Lehrerin hier gar keine diskriminierende Absicht hatte. Sie wollte vielleicht lediglich einen interkulturellen Aspekt miteinbeziehen. Wenn sie kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede thematisieren möchte, könnte sie eher Fragen stellen, zu der SchülerInnen dann freiwillig Erfahrungen und Ideen mit einbringen könnten.

Wir alle haben von Menschen unterschiedlicher Nationen, Religionen, Szenen, usw. erst einmal ein Bild im Kopf und eventuell auch gewisse Vorurteile. Es ist wichtig, sich diesen Vorurteilen bewusst zu werden und sensibel zu werden, sie zu erkennen. Wir sollten nicht, wie die Lehrerin im Beispiel, Menschen in ein kulturelles Muster einordnen und ihn darauf begrenzen. Nur dann können wir unsere Haltung öffnen und versuchen, jeden Menschen als Individuum entgegenzutreten.

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