Corona Update: 3G-Prinzip auf dem Campus

Habt ihr in den Semesterferien mal wieder eure Mails gecheckt? Wenn nicht, solltet ihr dies dringend tun, bevor ihr euren nächsten Besuch auf dem Campus plant. Denn seit 02.08.21 gilt das sogenannte „3G-Prinzip“ um Zugang auf den Campus zu erhalten.

Was bedeutet das „3G-Prinzip“?

Die drei G´s setzen sich aus den Voraussetzungen „geimpft, genesen oder getestet“ zusammen. Wer zweifach geimpft ist (oder einfach im Falle von Johnson&Johnson und geimpften Genesenen), hat nach verstreichen der 14 Tage den vollständigen Impfstatus und kann so nach entsprechenden Nachweisen den Campus betreten. „Genesene Personen ohne Impfung benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.“, so das Rektorat der Uni Bremen. Für diejenigen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt eine Test-Pflicht. Dazu muss ein negativer Corona-Befund in Form eines Schnelltests oder PCR-Tests eingereicht werden. Testergebnisse dürfen nicht älter als 24h sein. Selbsttests seien außerdem nicht ausreichend. Des Weiteren gelte wie zuvor für sämtliche Anwesenden eine Maskenpflicht.

Wie wird dies in der Umsetzung aussehen?

Der Status der Anwesenden wird durch Wachpersonal an den Eingängen zu den Gebäuden kontrolliert. Dazu ist es wichtig, dass ihr einen Nachweis über euren aktuellen Status (also ob ihr geimpft, genesen oder getestet seid) bei euch tragt. Gemeinsam mit eurem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) weist ihr dies beim Wachpersonal vor und erhaltet so Zugang zum Gebäude. Aber keine Sorge: laut Rektorat wird euer Status in keiner Form gespeichert und die Kontrolle diene ausschließlich dem Moment des Zutrittes. Außerdem sollen die Kontrollen lediglich an den Gebäudezugängen stattfinden und das äußere Gelände der Universität kann weiterhin ohne Nachweise betreten werden.

Und wie geht es im Wintersemester weiter?

Laut Rektorat plane die Universität Bremen für das Wintersemester mit uneingeschränkter Präsenz auf dem Campus. Im Idealfall entfalle im Wintersemester außerdem die 1,50m Abstandsregelung. Dennoch solle sie eingehalten werden, wo immer es möglich ist, so heißt es auf der Webseite der Uni Bremen. In Planung stehe außerdem das einrichten einer App um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen. Zu guter Letzt appelliert die Universität an alle Studierende, denen es gesundheitlich möglich ist, sich impfen zu lassen. Unter https://impfzentrum.bremen.de/ könnt ihr euch beim Impfzentrum registrieren und erhaltet mittlerweile relativ zeitnahe Termine.

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