- Benennen Sie die für Sie zentralsten (mindestens zwei verschiedene, gerne auch mehr) theoretischen Erkenntnisse (auf allgemeine Konzepte oder empirische Studien aufbauend), die Sie aus den Vorträgen der Ringvorlesung mitgenommen haben. Nehmen Sie dabei Bezug auf:
a.) unterschiedliche fachdidaktische Aspekte. Übertragen Sie, wenn möglich, die in der Ringvorlesung gewonnenen Erkenntnisse auf die Didaktiken der von Ihnen studierten Fächer.
b.) generelle Erkenntnisse zur Beziehungsarbeit in Schule und Unterricht.
Bitte benennen Sie für Aufgabenteil 1 konkret mindestens zwei relevante Literaturquellen (Namen, Jahr, Titel). Hinweis: Die Vorlesungsfolien stellen keine Literaturquellen dar. Sie können jedoch gerne auf die Literatur zurückgreifen, auf die auf den Folien verwiesen wird.
a / b
Durch die Vorlesung “Umgang mit Heterogenität in der Schule” wurden mir Ansätze zahlreicher forschungstechnischer Erkenntnisse zugänglich gemacht, wodurch ich mir erhoffe, jene theoretischen Ansätze aus der Vorlesung später “mit in den Klassenraum nehmen” zu können, um so allen Schüler*innen gleichermaßen Verständnis, einhergehend mit möglichen Lösungsansätzen bei auftretenden Schwierigkeiten entgegen bringen zu können. Hierbei sind mir besonders zwei der ersten Vorlesungen im Kopf geblieben, welche letztendlich zielführend für den für mich wichtigen fachdidaktischen Aspekt für die Beantwortung des ersten Frageteils sind, jedoch zeitgleich Aufgabenteil b Erkenntnis zu Beziehungsarbeit in Schule verkörpert und daher folgend kurz vorgestellt und zusammengefasst werden.
Zum einen jene Vorlesung “Inklusive – Ein Menschenrecht” von Prof. Dr. Swantje Köppsel, als auch die darauf Folgende Vorlesung “Nicht über uns ohne uns!”, in welcher Dr. Eileen Schwarzenberg ein Interview mit Amelie Gerdes und Silas Palkowski führte, welche beide unterschiedliche Schwierigkeiten in Bezug auf Inklusive entgegentreten mussten, obwohl Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes folgendermaßen lautet “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” (Bundesamt für Justiz). Doch nicht nur im Grundgesetz wird Inklusion niedergeschrieben, auch konkret das Bremer Schulgesetz spricht sich durch die Pflicht Bremer Schulen sich zu inklusive Schulen zu entwickeln, für Inklusive aus (vgl. Bremer Schulgesetz Artikel 3, Absatz 4). Durch jene Vorlesungen wurde mir bewusst gemacht, dass weiterhin ein Einsatz für jenes Gesetz wichtig ist, um dieses auch umsetzen zu können. Hierbei ist es zudem sehr wichtig Betroffenen Gehör zu verschaffen, auch ist es wichtig didaktisch in Inklusionsklassen bedürfnisorientiert zu handeln. Ich denke, dass dies unerlässlich ist, um Diskriminierung präventiv zu vermeiden und das offene Miteinander unter Schüler*innen zu fördern, da diese letztlich die Zukunft darstellen. Durch jenes inklusive Konzept können somit Barrieren abgebaut werden, was auch notwenig ist, denn beschreibt `Diskriminierung` nach Jan Weisser, einen “Akt der Benachteiligung” (vgl. Jan Weisser, 2010), was etwa aufgrund einer Behinderung wie bereits dargelegt laut UN-Konvention und Grundgesetzt verboten ist. Um dies jedoch verwirklichen zu können und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse eingehen zu können, ist es von großem Vorteil auf digitale Medien zurückzugreifen, wie es einer späteren Vorlesung zu entnehmen war. So ist es Schüler*innen möglich, welchen es in etwa nicht immer möglich ist im Klassenverband im Unterricht teilzunehmen, dennoch individuelle Förderung zu erhalten. Auch können im Klassenverband jene unterschiedliche Stärken und Schwächen, aufgrund einer heterogene Leistungsverteilung, gezielt gestärkt und / oder entgegengewirkt werden, etwa durch den Einsatz von Lernvideos und damit einhergehend individueller Lernunterstützung mit der Möglichkeit auf “multimodal Feedback” (vgl. WWU Münster). In Bezug auf mein Erstfach English Speaking Cultures wäre so die WWU Münster, eine sprachliche Differenzierung und Förderung, auch bei individueller Mehrsprachigkeit, durch den gezielten Einsatz digitaler Lernprogramme und somit größerem Spektrum als auch einer gesteigerten Effizienz möglich (vgl. Haberland, 2021, S. 4.). Digitale Medien sind daher aus meiner Sicht, nicht nur für mein eigenes Fach, eine sehr gute Möglichkeit Kinder an die Nutzung dieser heranzuführen, als auch den Bildungsauftrag und das Gesetz der Inklusion umsetzen zu können. Zudem wird den Lehrkräften selber, auch im Fokus auf die Problematik des Lehrermangels, immense Arbeit abgenommen, durch das Nutzen von Lernplattformen. Zeitgleich lernen die Schüler*innen selbstständig zu arbeiten, können jedoch auch dennoch auf Lehrkräfte zurückgreifen und lernen weiterhin in einem sozialen Umfeld.
- Welche Faktoren zum schulischen Umgang mit Heterogenität (z.B. Unterrichtsformen, Schulformen/-strukturen, schulkulturelle Aspekte, Handeln von Lehrkräften), die Sie in der Vorlesung kennengelernt haben, prägen im Rückblick auf ihre eigenen Praxiserfahrungen (eigene Schulzeit, Berichte aus der Praxis, ggf. auch schon eigene Praxiserfahrungen) den Schulalltag besonders stark – und warum? Hier können Sie aus Ihrer Sicht besonders gelungene oder auch weniger gelungene Beispiele reflektieren. Inwiefern helfen Ihnen die Inhalte der Vorlesung, eine solche Einschätzung vorzunehmen? Nehmen Sie konkret Bezug auf entsprechende Begriffe, Theorien, Konzepte, die Sie jetzt kennengelernt haben.
Durch einen Nebenjob für ein Projekt an Bremer Schulen, als auch an Schulen in Bremerhaven hatte ich das Glück einige, wenn auch nur kurze Einblicke in verschiedene Schulen bekommen zu können. Hierbei sind mir Stadtteilbezogen teils starke Unterschiede aufgefallen, welche die Zusammenarbeit teils stark vereinfachten oder aber auch erschwerten. Das Konzept Bremer Schulen zu inklusiven Schulen zu gestalten finde ich sehr gut und stellt ebenfalls aus meiner Sicht einen zentralen Aspekt zur Heterogenität dar. Ein wichtiger Faktor, der das größtmögliche Profitieren von Heterogenität deutlich beeinflusst sind vermutlich Lehrkraftkapazitäten. So habe ich teils mitbekommen, dass etwa keine Schulbegleitung aufgrund von Fachkräftemangel gestellt werden konnte, was Wiederrum die Arbeit der Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen erschwerte und somit auch Inklusion beeinträchtigt, da die Schüler*innen so etwa nicht mehr bestmögliche gefördert und gefordert werden können. Auch ist mir aufgefallen, dass es wichtig ist als Lehrkraft zuzuhören, aber auch klare Rituale einzuführen, um Wünsche einer heterogenen Klasse bestmöglich beachten zu können, wie etwa der Wunsch nach kompletter Stille in bestimmten Arbeitsabschnitten, aber auch der Ausgleich für Schüler*innen welchen es schwer fällt für lange Zeit konzentriert zu arbeiten. Durch klare Rituale ist es denke ich möglich auch “schwierige” Situationen zu überwinden und genügend Zeit für individuelle Förderung zu schaffen, als auch die Klasse zu motivieren. Dennoch ist anzumerken, dass ich nur vereinzelnd Einblicke bekommen habe und meine Aussagen lediglich auf Vermutungen, als auch Reflexionen meiner früheren Schullaufbahn beruhen.
- Zu welchen, mindestens zwei, Fragestellungen, die Sie in der Vorlesung kennengelernt haben, würden Sie gerne mehr erfahren im weiteren Studium in Bezug auf das Modulthema UMHET? Welche haben Sie vermisst? Bitte begründen Sie Ihre Wahl.
Besonders gefallen hat mir wie bereits erwähnt jene Vorlesung zur Inklusion, da diese mir auch bewusst gemacht hat, dass mein Bild was alles unter Inklusion fällt weniger akkurat war als es vielleicht heute ist. Gerne würde ich im Bezug darauf noch etwas über den Verlauf der Diagnostik erfahren und wie der formelle Ablauf bei Vermutung eines erhöhten Förderbedarfs ist. Auch weisen Schüler*innen verschiedenste Diagnosen auf, gerne würde ich näheres bezüglich einer Vielzahl dieser erfahren, wenn auch natürlich klar ist, dass dies keinesfalls in einer tiefe und Vielzahl möglich ist, wie es vielleicht gewünscht wäre. Ich denke, dass ein kleiner Einblick angehende Lehrkräfte nochmals sensibilisieren würde, um stets im Sinne des Kindes richtig handeln zu können und eine adäquate Förderung und Forderung bieten zu können, falls diese noch nicht möglich ist / war. Insgesamt hat mir jedoch nichts in der Vorlesung gefehlt, da verschiedenste Thematiken angesprochen wurden, welche mir selber neue Einblicke und vor allem neue Erkenntnisse gebracht haben, welche ich hoffentlich später passend anwenden kann, um Handlungsweisen o.ä. richtig einordnen zu können und bestmögliche Unterstützung bieten zu können.
Quellennachweise:
Bundesministerium für Justiz (1983). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 3. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html (zuletzt besucht am. 30. August 2023)
Freie Hansestadt Bremen (2018). Bremisches Schulgesetz (BremSchulG) – Artikel 3 Absatz 4.: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-schulgesetz-bremschulg-in-der-fassung-der-bekanntmachung-vom-28-juni-2005-118560?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#:~:text=%C2%A7%203,-Allgemeines&text=(4)%20Bremische%20Schulen%20haben%20den,zu%20inklusiven%20Schulen%20zu%20entwickeln. (Zuletzt besucht am: 30. August 2023)
WWU Münster (2021). Tagung The Wider View 2021, Gesprächsrunde E: individuelle Förderung von Schüler*innen durch digitale Binnendifferenzierung. Zentrum für Lehrerbildung. Abteilung: Forschung, Transfer und Weiterbildung, S.1.
Haberland, Svenja (2021). Tagung The Wider View 2021, Gesprächsrunde E: individuelle Förderung von Schüler*innen durch digitale Binnendifferenzierung. Zentrum für Lehrerbildung. Abteilung: Forschung, Transfer und Weiterbildung, WWU Münster, S.4.
Jan Weisser (2010). Diskriminierung. Behinderung als Fall von Diskriminierung – Diskriminierung als Fall von Behinderung.
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