„Nicht über uns ohne uns!“ Umgang mit Heterogenität in der Schule

  1. Was bedeutet der Slogan: “Nicht über uns ohne uns!” Hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung? Erörtern Sie dies anhand eines Beispiels und beziehen sich dabei auf die UN-BRK.

Der Slogan “Nicht über uns ohne uns!” stellte nicht nur den Slogan der letzten Veranstaltung zum “Umgang mit Heterogenität in Schulen” dar, sondern ist viel mehr auch Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BKR, 2008). Die Aussage von “Nicht über uns ohne uns!” zielt dahingehend ab, dass kein Diskurs über Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung ohne die Anwesenheit derer und die Interessenvertretung durch diese selber, stattfinden sollte. Eine kompetente Problemanalyse und Bewertung der Situation von Menschen mit einer Behinderung und die tatsächlichen zielführende Problemlösung ist für nicht betroffene Personen nur stark eingeschränkt möglich, was letztlich zur Folge hat, dass oftmals Fehlentscheidungen getroffen werden und der Weg in ein Leben als aktiver Teil der Gesellschaft ohne Hindernisse weiter erschwert wird. So berichtetet Silas Palkowski, welcher im Rollstuhl aufgrund einer Querschnittslähmung sitzt, von einer Rampe für Rollstuhlfahrer an dessen Arbeitsplatz, welche jedoch mit Kopfsteinpflastern bepflastert wurde- teilweise können Fehlplanungen wie diese zu einem unüberwindbaren Hindernis für Menschen mit Behinderung werden. In Silas Palkowskis Fall wurde das Problem gelöst, eine von Anfang an passende Planung hätte einen erneuten Umbau jedoch ersparen und das Befahren des Bürogebäudes für Rollstuhlfahrer wie Palkowski von vornherein ohne Einschränkungen ermöglichen können. Fälle wie diese zeigen, dass Menschen mit Behinderung oftmals einfach Übergangen werden und über deren Kopf hinweg gerne Entscheidungen getroffen werden, ob sie nun von Logik und Kompetenz zeugen mögen oder nicht. Der von der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 gewählte Slogan ist daher auch heute noch hoch aktuell und fordert weiterhin das Beenden der Bevormundung von Menschen mit Behinderung. Damit einhergehend ebenfalls auch, dass diese als vollwertig angesehen werden und damit auch Gehör für diese verschafft wird. Nicht umsonst wählte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belangen von Menschen mit Behinderung, “Demokratie braucht Inklusion” als Motto seiner 19. Legislationsperiode.  Demokratie umfasst zahlreiche Werte, einige sind bereits jungen Menschen bekannt, wie etwa Freiheit: also die Möglichkeit Entscheidungen aus freiem Willen heraus zu treffen und selbst entscheiden zu dürfen (LpB BW, 2022). Aber auch Solidarität, d.h. sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen zählt zu diesen (LpB BW, 2022).  Auch wird oft von sozialer Gerechtigkeit gesprochen, was wiederum die gerechte Verteilung von Chancen und Ressourcen auf die Mitglieder der Gesellschaft meint und der Bevorzugung oder auch Benachteiligung bestimmter Gruppen vorbeugen soll (LpB BW, 2022). Doch genau dies passiert sehr häufig, da Menschen mit Behinderung oftmals zahlreiche Hürden durch Behörden, Einrichtungen oder Menschen aus dem eigenen Umfeld gestellt bekommen  und oftmals wenig Unterstützung erfahren, obwohl diese eigentlich mehr Unterstützung als andere benötigen. Entscheidungen rein aus dem eigenen Willen heraus, können daher nicht immer zwangsläufig getroffen werden, da Betroffenen selten ein Gehör verschafft wird. Dies ist unerlässlich, um ohne Missverständnisse und Fehler auf die Bedürfnisse von Betroffenen und deren Angehörigen eingehen zu können und möglichst schnell Hilfe und ein Leben mit möglichst wenigen Hinternissen bieten und ermöglichen zu können, da lediglich Menschen mit Behinderung tatsächlich empfinden können wie sich Barrieren auswirken, wo diese vorhanden sind und wie diese am besten zu beseitigen sind.

  1. Bitte reflektieren Sie die Erfahrungen der beiden Gäste, Amelie Gerdes und Silas Palkowski, vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Erfahrungen: Welche Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren (u.a. räumlich, personell, materiell) sind in der Schule und im Übergang in den Beruf / das Studium bezogen auf die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung förderlich und welche hinderlich? 

Amelie Gerdes und Silas Palkowski berichteten Vergangene Vorlesung, am 02.05.2023, über Ihre Erfahrungen mit einem Leben mit Behinderung. Während Amelie Gerdes mit Trisomie 21 geboren wurde, erleidete Silas Palkowski erst im Teenageralter durch einen Unfall eine Querschnittslähmung und sitzt seither im Rollstuhl. Beide machten sowohl positive als auch negative Erfahrungen, wobei Amelie Gerdes primär positive Erfahrungen machen durfte. So wurde Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie eine integrative Schule besuchte und viel Unterstützung von Zuhause als auch von Lehrkräften erhielt, gut gefördert und keineswegs ausgegrenzt. Amelie Gerdes war keineswegs die einzige Schülerin auf der Schule mit Beeinträchtigung, auch andere Schüler*innen mit Behinderung besuchten diese, weshalb der richtige Umgang bezüglich der richtigen Förderung als auch Forderung vermutlich kein unbekanntes Thema waren. Zu verdanken hat Sie den scheinbar reibungslosen Durchlauf Ihrer Schullaufbahn ebenfalls Ihrer Mutter, welche sich von beginn an stark engagierte, stets Präsenz in der Schule war und sich für Amelies Interessen einsetzte. So konnten gute Rücksprachen mit den Lehrer*innen gehalten werden, welche auf Gerdes Bedürfnisse gerichtet beispielsweise den Ablauf der Abschlussprüfung anpassten. 

Auch Palkowski erfuhr große Unterstützung von seinem Umfeld, welches sich ebenfalls mit Lehrkräften auseinandersetzte, um die Rückkehr in die Schule zu ermöglichen. Während die meisten Lehrer*innen ebenfalls sehr unterstützend bezüglich seiner Pläne reagierten und beispielsweise den Unterricht lediglich im Erdgeschoss, aufgrund seinen Rollstuhls, gestalteten, gab es auch einige wenige Teils stark blockierende Erfahrungen bei ihm. So forderte eine Lehrkraft etwa, dass Silas Palkowski handgeschriebene Leistungen abgeben müsse, was mit dessen körperlichen Verfassung eine schlichtweg unpassende und sehr unqualifizierte Forderung darstellte. Nach dem Abschließen seiner Schullaufbahn und beginn seiner Ausbildung erfuhr Silas Palkowski jedoch primär positive Erfahrungen. Jene Einflussfaktoren äußern sich daher sehr unterschiedlich, in sowohl positiver weise als auch durch negative Aspekte. Als negative Einflussfaktoren sind vorerst physische Barrieren an Orten des öffentlichen Lebens zu nennen, aber natürlich auch jene im eigenen Zuhause zu nennen- beispielsweise, wenn die Behinderung plötzlich auftritt und das eigene Zuhause noch nicht barrierefrei ist. Typische Hindernisse stellen dort etwa fehlende Aufzüge dar oder auch falscher Bodenbelag. Weitere Barrieren stellen des Weiteren oftmals Behörden oder anderen Institutionen dar, aufgrund der Tatsache, da das Beantragen von Hilfsmitteln, unerlässlichen Gegenständen oder etwa Schulbegleitungen durchaus sehr lange andauern kann.  Auch werden durchaus nicht alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt. Silas Palkowski benötigt als Beispiel eigentlich eine 24 Stunden Betreuung, seine Krankenkasse, die AOK, zahlt jedoch nur eine 16 Stunden Betreuung. Diese begleitet und hilft ihm bei allen notwendigen Aufgaben, wie etwa beim anziehen, essen oder auch auf dem Arbeitsplatz. Ein weiterer negativer Einflussfaktor stellen teils zwischenmenschliche Beziehungen dar, denn nicht alle Lehrkräfte oder Mitarbeiter*innen bei notwendigen Institutionen möchten auch zwangsläufig helfen und den Betroffenen Personen und Angehörigen unbedingt entgegen kommen. Etwa durch das Abwälzen von Aufgaben an andere oder das Leistungsanforderungen beispielsweise nicht an die Fähigkeiten der jeweiligen Person angepasst werden. Natürlich sind jedoch auch positive Einflussfaktoren zu nennen. Ein sicheres Netzwerk an Personen, welche sich für die Rechte der betroffenen Familien stark machen in etwa und eine stützende Familie selbst. Oft bilden diese auch stark die Rahmenbedingungen, denn je nach Möglichkeiten der Eltern, sowohl zeitlich für die Pflege als auch den Einsatz für die Bedürfnisse der Kinder, haben die Kinder später weniger Hindernisse zu überwinden oder teils auch mehr. Lehrkräfte und betreuendes Personal lassen sich ebenfalls als positiver Einflussfaktor nennen, da diese eine Entlastung für Angehörige darstellen (können) aber auch zeitgleich Menschen mit Behinderung Fördern und Fordern können und diese somit aktiv integrieren. Gesetzliche Regelungen ermöglichen des Weiteren, sofern tatsächlich umgesetzt, ebenfalls eine aktive Teilhabe. Etwa durch die Regelung, dass Betriebe mit bestimmter Anzahl an Mitarbeiter*innen auch schwerbehinderte Menschen aufnehmen müssen und andernfalls “Strafe zahlen” müssen- für die betriebliche Seite ergibt sich daher ein Anreiz, von welchem Menschen mit Behinderung profitieren können (Techniker Krankenkasse, 2023).

Je nach Netzwerk und teilweise auch Glück können gleiche Institutionen sowohl negative als auch positive Einflussfaktoren darstellen und Menschen mit Behinderung vor Hindernissen bewahren oder diesen auch große Steine in den Weg legen. Der Einsatz für bessere Rahmenbedingungen und der Minimierung von negativen Einflussfaktoren, dafür die Maximierung von positiven, ist daher weiter notwendig. 

  1. In der Vorlesung wurde auch die Perspektive der Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung angesprochen. Welche Bedeutsamkeit messen Sie der Zusammenarbeit mit Eltern bei und welche Schlussfolgerungen leiten Sie daraus für sich als angehende Lehrkraft ab? 

Der Bedeutsamkeit von Zusammenarbeit mit Eltern spreche ich persönlich eine sehr große zu. Primär aus dem Grund heraus, dass diese üblicherweise ihr Kind am besten kennen und dementsprechend auch für dessen Interessen einstehen können. Natürlich ist das das Kind, unabhängig ob dieses eine Behinderung hat oder nicht, in die Entscheidung mit einzubeziehen- doch nicht immer ist dies auch im gewünschten Maße möglich, etwa wenn eine stärkere Beeinträchtigung vorliegt und/oder das Kind selbst nicht die Wünsche und Bedürfnisse äußern kann. Die nächsten Ansprechpersonen stellen dann Eltern oder Betreuer*innen dar. Wichtig ist dies insbesondere, da nur wenige angehende Lehrkräfte Berührungspunkte, etwa die Pflege für eine Person mit Behinderung, mit jenem Themengebiet haben und dementsprechend keineswegs den Überblick über die jeweiligen Bedürfnisse und Barrieren haben, welchen sich jedoch die Eltern oder auch Pfleger*innen durchaus bewusst sind. Auch wenn eine angehende Lehrkraft beispielsweise mit Menschen mit Behinderung aufgewachsen sind, sind verschiedenste körperliche oder auch psychische Einschränkungen nicht zu verallgemeinern und fordern verschiedenste Bedürfnisse. Wichtig ist des Weiteren das Kind als Individuum nicht außer acht zu lassen, den jeder Mensch ist anders in seinem Charakter, auch durch verschiedenste grundlegende Gegebenheiten aber auch Erfahrungen unterschiedlich geprägt. Um Kindern und Angehörigen, aber auch Lehrkräften selbst einen möglichst problemlosen Schulgang zu ermöglichen, ist der ständige Austausch unverzichtbar. Auch betonte dies Silas Mutter, dass es für außenstehende Personen kaum oder nur in sehr geringem Ausmaße vorstellbar sei, was für Folgen eine Behinderung mit sich bringen kann und welche Schwierigkeiten sich im Verlauf des Lebens auftuen können. Auch hier sollte daher wieder nicht über Betroffene gesprochen werden, ohne dass diese auch von der Gewichtung Ihrer Stimme zentraler Aspekt der Debatte sind. Der Weg, welchen Kinder und Familien selber wählen sollten, kann erleichtert werden, indem nicht noch mehr Schwierigkeiten durch Ignoranz, etwa durch weghören, voreingenommen sein oder der Annahme größeres Wissen zu verfügen, aufgebracht werden. Dies ist besonders unter dem Gesichtspunkt zu beachten, dass die Eltern meist sowieso mehr Schwierigkeiten zu bewältigen haben, etwa durch viele Anträge und das ständige angewiesen sein, auf Unterstützung. Sei es durch Betreuer*innen, Krankenkassen, welche Hilfen bewilligen oder andere Amtsgänge. Ein offener Diskurs ist daher unerlässlich, um allen beteiligten Personen, primär natürlich aber dem jeweiligen Kind und deren Eltern, einen möglichst guten Ablauf zu ermöglichen und in der Schule einen sicheren Ort, nach den Bedürfnissen und Wünschen derer zu schaffen und so eine individuelle Förderung und Forderung zu gewährleisten, welche auch zielführend auf den gewünschten und anvisierten Weg vorbereitet.

Quellen: 

Beauftragter der Bundesregierung für die Belangen von Menschen mit Behinderung (Hrsg.) (2018). Die UN – Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. 

UN – Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. 

Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2023). Demokratische Werte. 


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert