An Ihrem Gymnasium gibt es einen – wie üblich sehr heterogen besetzte – Vorkurs, in welchem sogenannte Seiteneinsteiger*innen Deutsch lernen und auf die Teilnahme am Regelunterricht vorbereitet werden. Für einige wird nun der endgültige Übergang in die Regelklasse diskutiert. Ein Großteil der Lehrpersonen plädiert – mit Verweis auf die noch nicht vollständig ausreichenden (bildungssprachlichen) Deutschkenntnisse – die Schüler*innen an eine Oberschule zu überweisen, obwohl die Schüler*innen hinsichtlich ihrer Lernfähigkeit und ihrer Vorbildung eigentlich die Voraussetzungen für das Gymnasium mitbringen und gerne an der Schule bleiben würden, da sie dort durch die Teilintegration in die Regelklassen auch schon Kontakte zu anderen Schüler*innen geknüpft haben. Nehmen Sie auf Basis der Vorlesung Stellung dazu.
Im folgenden werde ich auf Basis der Vorlesung Stellung dazu beziehen, ob es sinnvoll ist Schüler*innen einer Oberschule zuzuweisen, aufgrund von Sprachbarrieren, welche vorab an einem Gymnasium in einem Vorkurs möglichst überbrückt werden und die Deutschkenntnisse bestmöglich fördern zu können. Hintergrund ist des Weiteren, dass die Schüler*innen die Voraussetzungen für den Besuch eines Gymnasiums erfüllen und bereits Kontakt zu den Schüler*innen des Regelklassen des Gymnasiums hatten, lediglich noch nicht auf dem entsprechenden Sprachniveau sind.
Laut Grosjean erwerben und nutezn mehrsprachige Menschen ihre Sprachen für unterschiedliche Zwecke und in unterschiedlichen Domänen und Umgebungen (Grosjean, 1997). In diesem Falle würde Deutsch als Sprache neu erworben werden, um in der Gesellschaft bestmöglich Fuß fassen zu können und somit aktives Mitglied von dieser werden zu können. Durch eine sichere und bekannte Umgebung kann dies weiter erleichtert werden. Jedoch wird aus meiner Sicht gewissermßen die Teilhabe erschwert, da die Schüler*innen aus einem bereits bekannten Umfeld entzogen werden sollen und sich so erneut in eine neue Situation einfügen müssen. Des Weiteren ist aus meier Sicht die Chancengleichheit nicht unbedingt gegeben. Chancengleichheit beschreibe den sozialpolitischen Leitgedanken, dass alle Bürger*innen einer Gesellschaft unabhängig von Faktoren wie etwa ihrer sozialen Herkunft, Geschlechtszugehörigkeit, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung oder ähnlichen Faktoren die selben Zugangsbedingungen haben, wie in etwa zu Bildungsinstitutionen, so Hopf und Edelstein in Ihrem Artikel „Chancengleichehit, zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, veröffentlicht auf der Website der Bundeszentrale für poltiische Bildung im Jahre 2018. Aufgrund einer späteren Zuwanderung in etwa, müssen die Schüler*innen Deutsch als neue Sprache erlernen und haben damit „schwierigere Startbedingungen“ als Kinder, welche mit Deutsch als Muttersprache aufwachsen. Obwohl die Schüler*innen die „Fähigkeiten“ für den Besuch des Gymnasiums aufweisen, soll Ihnen dies verwert werden. Das wäre jedoch unfair und würde, wie bereits betont, gegen die Chancengleichheit sprechen. Der derzeitige „Sprachstand“ der Schüler*innen ist vermutlich keineswegs deren entgültiger – eine deutliche Verbesserung, durch eine feste Konstante durch qualifiertes Lehrpersonal und die Einbindung in den Klassenverband, wäre daher zu erwarten. Durch den Aspekt, dass bereits Berührungspunkte mit anderen Schüler*innen der Regelklassen am Gmynasium vorhanden war, ist ebenfalls davon auszugehen, dass ein Austausch und das Einfügen in den Klassenverband weitaus schneller von statten gehen, als wenn diese an eine neue Schule mit unbekannten Gesichtern und Lehrpersonal gehen würden. Durch den direkten Besuch des Gymnasiums wird des Weiteren aus meiner Sicht der Weg zum Abitur erleichtert. Meine Behauptung lässt sich darauf zurückführen, dass Oberschulen lediglich bis zur zehnten Klasse gehen und die Schüler*innen in Kurse je nach Leistung eingeteilt werden, am Ende wird jedoch ein bestimmter Notendurchschnitt benötigt, um an einer anderen Schule das Abitur machen zu können. Wenn die Schüler*innen jedoch direkt ein Gymnasium besuchen, ist dies nicht mehr notwendig. In anbetracht dessen, dass die Schüler*innen, abgesehen vom „Sprachstand“ alle Voraussetzungen für das Gymnasium erfüllen, haben diese aus meiner Sicht und mit Einbeziehung der anderen genannenten Aspekte ein Recht darauf die Förderung zu erhalten, welche Ihnen zusteht.
Welche Erfahrungen mit Mehrsprachigkeit – in der hier verstandenen breiten Sicht – in Schule und Unterricht (selbst als Schüler*in und/oder Praxiserfahrungen als unterrichtende Person) haben Sie bislang gemacht? Reflektieren Sie diese Erfahrungen vor dem Hintergrund dieser Vorlesung.
In meiner Schullaufbahn hatten viele Schüler*innnen die Fähigkeit mehr als nur eine Sprache fließend Sprechen zu können. Oftmals hatten diese jene Sprachen vom Kleinkindalter auf erlernt, einige erlernten diese aber auch erst in der Schule wie klassischerweise Französisch oder Spanisch, aber auch Deutsch. Beispielsweise hatte die weiterführende Schule, welche ich besuchte, eine Klasse mit Schüler*innen welche vor kurzem erst zugewandert waren und so vorab innerhalb ihres Klassenverbandes Deutsch lernten. Hierbei achtete unsere Lehrerin, welche deren Klasse als auch meine Klasse als Klassenlehrerin beaufsichtigte, dass wir ebenfalls in Kontakt mtieinander kamen um so im Austausch zu stehen. Diesen Ansatz finde ich persönlich sehr gut, da so auch bereits Kontakte mit möglichen späteren Klassenkameraden / Klassenkameradinnen entstehen konnte.
<span;>Ein negativ Beispiel als Gegenpol ist jedoch beispielsweise folgender: Eine Schülerin wechselte von einer Oberschule auf eine Wieterführende Schule für das Abitur. Dort wollte sie Spanisch belegen, was Sie vorab an der Oberschule als Unterrichtsfach hatte. Da die anderen Schüler*innen Spanisch jedoch neu erlernten ab der 10 wurde Ihr dies vergweigert und Sie sollte am Chinesischunterricht einer anderen Schule teilnhemen, währenddessen eine Muttersprachlerin in Spanisch ohne Probleme am Kurs teilnehmen konnte. Später durfte Sie dann doch noch am Spanischunterrich teilnehmen, jedoch erst sehr verspätet. Ich denke daher, dass Lehrkräfte versuchen sollten, möglichst auf die Wünsche und Fähigkeiten der Schüler*innen einzugehen, sofern diese nicht den Unterricht stark einschränken, um die Interessen dieser bestmöglich zu fördern und zu stärken.
Was möchten Sie nach dem Besuch dieser Vorlesung bei Ihrer zukünftigen Unterrichtsgestaltung beachten? Welches Wissen und welche Fähigkeiten fehlen Ihnen dafür noch? Was wollen Sie dafür tun?
Bei meiner künftigen Unterrichtsgestaltung möchte ich beachten, dass ich keine Schüler*innen benachteilige in irgendeiner Form. Stattdessen möchte ich möglichst individuell deren Stärken fördern und ebenso wichtig neue Interessenfelder eröffnen. Durch die Vorlesung habe ich mitgenommen, dass zwischen allgemeinsprachlicher Kompetenzen und Bildungssprachlichen Kompetenzen unterschieden werden muss (vgl. PP: 30). IN anbetracht dessen sollte den Schüler*innen Gedult und Unterstützung entgegengebracht werden, als auch eine individuelle Förderung. Individuelle Förderung ist aus meiner Sicht besonders wichtig, da verschiedenste Faktoren das (Lern)-verhalten von Schüler*innen sowohl positiv als auch negativ beeinflussen können. Um jene Förderung bietenzu können würde ich auf Fachliteratur und Fortbildungen zurückgreifen, dabei würde ich jedoch niemals außer acht lassen auch vermeintlich wissenschaftliches zu hinterfragen.
Wie muss Schule unserer mehrsprachigen Gesellschaft gestaltet sein? Welche Rahmenbedingungen müssen gegeben sein, damit Sie die Mehrsprachigkeit Ihrer Schüler*innen einbeziehen und einen registersensiblen Fachunterricht gestalten können?
Aus meiner Sicht sollte Schule offener und individueller gestaltet werden, in anbetracht dessen, dass wir in einer mehrsprachigen Gesellschaft leben. Dabei sollte bereits vorhandenes WIssen weiter gefördert werden, zeitgleich neues jedoch vermittelt werden. Auch muss stark Differenziert und nicht verallgemeinert werden. Des Weiteren sollte mehr auf die „lebensweltliche Mehrsprachigkeit“ von Schüler*innen eingegangen werden, da dies derzeit kaum gemacht werde (vgl. Wlossek & Rost-Roth 2016: 105). Um möglichst effektiv Unterrichten zu können, ist es ebenfalls wichtig stehts das Lernkonzept zu hinterfragen, gutes beizubehalten, aber auch individuell anzupassen, um bestmöglichen Unterricht bieten und gestalten zu können (vgl. Wlossek & Rost-Roth 2016: 105). Zuletzt sollten meiner Meinung nach Erstsprachen mehr einbezogen werden, da diese ebenfalls sehr hilfreich für die Vermittlung von Lerninhalten sein können und den Schüler*innen zeitgleich ermöglicht mehr individuelle Inhalte mit einbringen zu können.
Quellen:
Hopf, Wulf und Edelstein, Benjamin (2018): Chancengleichheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Zentrum für politische Bildung. Zuletzt aufgerufen am: 9. Juni. 2023, 23:54 Uhr; https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/174634/chancengleichheit-zwischen-anspruch-und-wirklichkeit/
Grosjean, Francois (1997): The Bilingual Individual. In: Interpreting2. 163-187.
Wlossek & Rost-Roth 2016: 105 (leider sind keine näheren Quellenangaben Verfügbar)
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