Zusammenfassung: Rechtliche Grundlage in Schule

Das Portal „Lehrer*innenfortbildung Baden-Württemberg“ hat genau dazu eine Fortbildung und diverse Informationsseiten erstellt. Hierraus ergibt sich, dass man als Lehrkraft in seinem Unterricht, vor einer Klasse grundsätzlich ersteinmal sicher ist, was die Darstellung  von jedwedem Fremdmedium angeht. Unterricht gilt grundsätzlich als nicht öffentliche Wiedergabe und die Vervielfältigung zu unterrichtlichen Zwecken ist auch ersteinmal grundsätzlich zu gestatten. Dieses Recht erlischt mit der Pause und bei einigen Medien mit der Bereitstellung über das Internet, wohingegen das schulinterne Intranet mehr Freiheiten zulässt. Diese Checklisten stellen leicht übersichtlich dar, was man im Unterricht darf und was nicht.

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