Bildungsgerechtigkeit bedeutet Chancengleichheit. Alle Schüler sollen gleiche Chancen erhalten.
Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit sind ein hohes Ziel, aber im Schulalltag ein theoretischer, frommer Wunsch. Menschen machen Fehler und genau diese Fehler machen es nahezu unmöglich, gerecht zu agieren. Sowohl Lehrer als auch Schüler sind in ihrem Denken und Tun beeinflussbar.
Unter Chancen kann man die Behandlung des Schülers durch die Lehrkraft verstehen. Als Lehrer hat man die Aufgabe, die Schüler nach ihren Leistungen im Unterricht zu beurteilen. Alle Schüler sollten die gleiche Chancen haben, das heißt, alle Schüler sollten nur nach ihren Leistungen beurteilt werden. Im Prinzip ist dies das Ideal und eine Gerechtigkeit wäre gewährleistet. Leider macht das menschliche Verhalten einen Strich durch die Rechung.
Jeder Mensch hat Vorlieben. Das man etwas oder jemanden bevorzugt passiert entweder bewusst oder unbewusst. Weichen die persönlichen Vorlieben von denen eines anderen ab, gerät man in einen inneren Konflikt. Dies ist der Grundstein für die Unmöglichkeit des Lehrers, Bildungsgerechtigkeit walten zu lassen.
Der Lehrer hat nicht nur mit den Schülern als bloße Lernende zu tun, sondern lernt im Laufe des Unterrichts/ der sozialen Interaktion auch deren Charaktere kennen, wobei auch das Äußere auf den Charakter schließen lassen kann.
Ob er will oder nicht, er bildet sich eine Meinung zu den Schülern.
Ob dies positiv oder negativ verläuft hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise persönlichen Erfahrungen oder auch den Medien.Eine Meinung von etwas oder jemandem zu haben bedeutet gleichzeitig, dass man urteilen kann. Doch soll der Lehrer überhaupt urteilen, ob er jemanden wegen seinem Charakter/Aussehen mag oder nicht mag? Durch seine bewusste oder auch unbewusste Sym- oder Aphatie ist der Lehrer nicht mehr fähig, Bildungsgerechtigkeit walten zu lassen. Er ist befangen und diese Befangenheit zerstört die Chancengleichheit.
Genauso befangen sind übrigens auch die Schüler. Auch sie bilden sich, bewusst oder unbewusst, eine Meinung zum Lehrer und agieren dem zufolge.
Die Unterrichtsfächer eines Lehrers spielen eine untergeordnete Rolle, weil die oben genannte Gerechtigkeitsproblematik im fachspezifischen gleich bleibt. Es kommen bei den Unterrichtsfächern jedoch noch andere Faktoren hinzu, die den Lehrer bei der gerechten Beurteilung der Leistung des Schülers beeinflussen.
Ein Faktor wäre beispielsweise Talent/Genialität. Dazu ein hypothetisches Beispiel:
Ein Schüler kann gut in Kunst sein, weil er wie ein zweiter Michelangelo malt, aber dafür ist seine Leistung in Mathe mangelhaft. Angenommen, der Lehrer unterrichtet den Schüler in beiden Fächern, d.h. er sieht einerseits, dass der Schüler gut in Kunst ist, aber schlecht in Mathe, wie wirkt sich das auf seine Urteilsfähigkeit aus? Es kann womöglich sein, dass der Lehrer dem Schüler aufgrund dessen mangelndem Mathe-Verständnis eine schlechtere Note in Kunst gibt, nur weil er ihn aufgrund des Mathe-Unterrichts nicht leiden kann.
Diese kognitive Dissonanz ist ebenfalls ein Beispiel dafür, dass Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein komplexes, schwer rechtschaffendes Unterfangen sind.
Mein Fazit fällt so aus, dass der theoretische Gedanke, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu gewährleisten, es Wert sind, sich darum zu bemühen diese Ziele zu erreichen!