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Urheberrecht

In dieser Woche möchte ich die dritte Aufgabe bearbeiten. Hierbei sollen die neuen Konzepte der Urheberrechte bewertet und diskutiert werden.

Das Konzept der Creative Commons bietet eine Hilfestellung zur Veröffentlichung Digitaler Medien. Man kann unter 6 vorgefertigten Lizenzverträgen auswählen um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. Man kann beispielsweise festlegen, dass man bei Verwendung Namensnennung erwünscht oder auch festlegen ob das Medium kommerziel oder nicht-kommerziel per Namensnennung  genutzt werden darf. Bei diesem Konzept sehe ich keinerlei Nachteile. Auf Grund des klar definierten Schutzes haben beide Seiten (Nutzer und Rechteinhaber) meiner Meinung nach nur Vorteile. Die Umsetzung dieses Konzeptes sollte auch nicht allzuschwer sein, da es Symbole für den jeweiligen Lizenzvertrag gibt. Außerdem ist dieses Konzept auf jeden Fall zeitgemäß, da die Nutzung digitaler Medien von Tag zu Tag ansteigt und jeder Rechteinhaber selbst entscheiden sollte, wie die Handhabung mit seinem Werk aussieht.

Das Konzept der Kulturflatrate hat folgende Idee: Man bezahlt eine monatliche Gebühr und die täglichen Kopierhandlungen werden legalisiert. Von dieser monatlichen Gebühr würden dann, je nach Download- oder Nutzungszahl, die Rechteinhaber bezahlt. Ich denke, dass es zwar ein interessantes Konzept ist, jedoch einen gewaltigen Nachteil für viele Leute bieten könnte. So würden selbst Internetnutzer eine Gebühr bezahlen, die es garnicht in Erwägung ziehen, geschützte Inhalte zu Nutzen. Auch die Umsetzung des Konzeptes bietet einige Schwierigkeiten. So müsste man um eine faire Aufteilung an die jeweiligen Rechteinhaber zu gewährleisten, eine große Statistik über Nutzungszahlen führen, die meiner Meinung nach nicht so einfach Umsetzbar wäre.

Das dritte Konzept handelt von der Internetsperre. Hier kann der Internetprovider das Internet eines Nutzers, der zu oft geschützte Inhalte benutzt, für eine bestimmte Zeit abschalten. Dieses Konzept würde Beinhalten, dass der jeweilige Provider den kompletten Internetverkehr seiner Nutzer Überwachen kann. Dieses Konzept halte ich für absurd, da eine komplette Überwachung niemals gestattet werden würde. Man hätte keinerlei Privatsphäre mehr, so dass man in einem (zumindest digitial-) überwachten Staat leben würde. Ich glaube kaum, dass dieses Konzept Zukunft hat.

~ by Jakob on 11. Juni 2012. Tagged:

3 Responses to “Urheberrecht”

  1. Hi Jakob!
    Deine Kritik an der Kulturflatrate, dass auch „Nicht-Nutzer“ zur Kasse gebeten werden, finde ich durchaus berechtigt.
    Aber das mit der „faien“ Aufteilung finde ich gar nicht sooo schwer umsetzbar. Sicherlich entsteht dadurch ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand, aber hier könnte man nach dem Prinzip verfahren, dass alle Rechteinhaber bei einer bestimmten Stelle/Institution ihre Ansprüche geltend machen (hier könnte ein reliabler Nachweis von z.B. Downloads/Klicks als Nachweis dienen) und zu einem bestimmten Zeitpunkt (wer bis dahin keinen Anspruch geltend gemacht hat, geht halt leer aus) werden dann der „Kulturflatrate-Topf“ entsprechend aufgeteilt – könnte durchaus laufen, das Ganze. Oder was meinst du?
    Beste Grüße,
    Katharina

  2. Hallo Jakob, danke für deinen Beitrag!
    Ich denke auch, dass es eher weniger Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Kulturflatrate geben würde, ein ähnliches Modell ist ja auch die GEZ-Gebühr, diese muss auch bald jeder zahlen, ob er will oder nicht.
    Grüße!

  3. […] Jakob kritisiert, dass auch nicht Nutzer eine mögliche Kulturflatrate mit Bezahlen müssten. […]

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